Haus verkaufen bei Pflegefall Hamburg | Immobilie für Pflegekosten

Haus verkaufen bei Pflegefall Hamburg – einfühlsam begleitet

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, müssen oft schnell Entscheidungen getroffen werden. Ich begleite Sie einfühlsam beim Immobilienverkauf.

Schnelle Abwicklung möglich
Faire Marktpreisbewertung
Unterstützung bei Vollmachten
Nina Klein - Immobilienmaklerin Hamburg
Mit Empathie
an Ihrer Seite

Wenn die Pflege eines Angehörigen finanziert werden muss

Ein Pflegefall in der Familie stellt das Leben von heute auf morgen auf den Kopf. Plötzlich stehen Fragen im Raum, die vorher nie relevant waren: Wie finanzieren wir die Pflege? Muss das Elternhaus verkauft werden?

Als Immobilienmaklerin in Hamburg begleite ich Familien in dieser schwierigen Situation mit viel Einfühlungsvermögen und Fachwissen.

Wann muss das Haus für die Pflege verkauft werden?

Nicht jeder Pflegefall führt automatisch zum Hausverkauf. Das Sozialamt prüft zunächst andere Vermögenswerte und das Einkommen.

Beratungsgespräch Pflegefall Immobilie

Welche Optionen haben Sie bei einem Pflegefall?

Vollständiger Verkauf

Der klassische Weg, um Kapital für die Pflegekosten freizusetzen.

  • Sofortige Liquidität
  • Keine laufenden Kosten
  • Klare Verhältnisse

Vermietung

Die Immobilie bleibt im Familienbesitz und generiert Einkommen.

  • Regelmäßige Einnahmen
  • Immobilie bleibt erhalten
  • Spätere Optionen offen

Leibrente / Teilverkauf

Kapital freisetzen und trotzdem wohnen bleiben.

  • Wohnrecht gesichert
  • Einmalzahlung + Rente
  • Individuelle Gestaltung

So begleite ich Sie durch den Verkaufsprozess

1

Erstgespräch

Wir besprechen Ihre Situation

2

Bewertung

Kostenlose Marktwertermittlung

3

Vollmachten

Klärung der rechtlichen Voraussetzungen

4

Vermarktung

Diskret oder aktiv nach Ihren Wünschen

5

Abschluss

Begleitung bis zur Schlüsselübergabe

Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Pflegefall

Nicht unbedingt. Das Sozialamt prüft zunächst andere Vermögenswerte und das Einkommen des Pflegebedürftigen. Es gibt Schonvermögen und Freibeträge.
Dann ist eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtlich bestellte Betreuung erforderlich.
Bei dringendem Pflegebedarf kann ein Verkauf innerhalb von 2-4 Monaten realisiert werden.
Der Verkaufserlös fließt in das Vermögen des Pflegebedürftigen und wird für die Pflegekosten verwendet.
Alle Miteigentümer müssen dem Verkauf zustimmen. Ich helfe dabei, alle Parteien an einen Tisch zu bringen.

Das sagen meine Kunden

Echte Bewertungen von Menschen, die ich begleiten durfte

5,0
★★★★★

Basierend auf 11 Bewertungen

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Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden

Ein unverbindliches Erstgespräch schafft Klarheit – mit Empathie und Fachwissen.

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