Immobilie zu Lebzeiten übertragen oder vererben: die Weichen früh stellen
Kaum ein Thema wird so lange aufgeschoben wie die Frage, was aus dem Haus einmal werden soll. Dabei entscheidet frühes Handeln über Steuern, Familienfrieden und Handlungsfreiheit. Wer die Immobilie übertragen möchte, hat mehr Wege als gedacht.

Immobilie übertragen: Warum frühes Planen doppelt lohnt
Seit 2023 werden Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach strengeren Regeln bewertet, die steuerlichen Werte sind vielerorts deutlich gestiegen. In gefragten Hamburger Lagen übersteigt ein Einfamilienhaus die Freibeträge heute schnell. Wer früh plant, kann Freibeträge mehrfach nutzen und Streit vermeiden, wer wartet, überlässt die Entscheidungen dem Erbfall.
Die Freibeträge im Überblick: Ehepartner können sich alle zehn Jahre 500.000 Euro steuerfrei schenken, jedes Kind kann von jedem Elternteil 400.000 Euro erhalten, Enkel 200.000 Euro. Diese Freibeträge leben nach zehn Jahren neu auf. Genau deshalb ist Zeit der größte Hebel: Eine frühe Übertragung in Etappen kann die Steuerlast erheblich senken oder ganz vermeiden.
Wichtig vorab: Ich bin Maklerin, keine Steuerberaterin oder Anwältin. Was ich beitrage, ist die fundierte Wertermittlung als Grundlage jeder Entscheidung und die Erfahrung aus vielen Familienübergaben. Für die steuerliche und rechtliche Gestaltung vernetze ich Sie mit spezialisierten Beratern und Notaren.
Schenken mit Sicherheit: Nießbrauch und Wohnrecht
Die in der Praxis beliebteste Lösung ist die Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs: Sie übertragen das Eigentum an die Kinder, behalten aber lebenslang das Recht, im Haus zu wohnen oder es zu vermieten und die Mieten zu behalten.
Der Nießbrauch hat zwei große Vorteile. Er gibt Ihnen Sicherheit, denn ohne Ihre Zustimmung kann das Haus weder verkauft noch belastet werden. Und er senkt den steuerlichen Wert der Schenkung, weil der Wert des Nießbrauchs vom Immobilienwert abgezogen wird. Je jünger der Schenkende, desto größer dieser Abzug.
Das schwächere Wohnrecht sichert nur das eigene Wohnen, nicht die Vermietung. Welche Variante passt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab und gehört in die Beratung von Notar und Steuerberater.
Vererben: was ohne Planung passiert
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, und die macht aus Immobilien oft Erbengemeinschaften. Was das bedeutet, erlebe ich regelmäßig: Mehrere Miterben müssen jede Entscheidung gemeinsam treffen, vom Rasenmähen bis zum Verkauf. Wie Sie so eine Situation gut lösen, beschreibe ich in meinem Ratgeber zur geerbten Immobilie.
Mit einem Testament oder Erbvertrag steuern Sie, wer das Haus bekommt und zu welchen Bedingungen. Denken Sie dabei an Pflichtteilsansprüche: Enterbte nahe Angehörige haben Anspruch auf Geld, und dieser Anspruch bemisst sich am Immobilienwert. Auch deshalb ist eine realistische Bewertung so wichtig.
Und noch ein Punkt aus der Praxis: Sprechen Sie mit Ihrer Familie. Die steuerlich eleganteste Konstruktion nützt wenig, wenn sie als Überrumpelung ankommt. Die besten Übergaben, die ich begleitet habe, waren die, bei denen alle am Tisch saßen.
Der Wert als Fundament jeder Entscheidung
Ob Schenkung, Testament oder Verkauf mit Auszahlung der Geschwister: Am Anfang steht immer die Frage, was die Immobilie wirklich wert ist. Das Finanzamt bewertet nach standardisierten Verfahren, die im Einzelfall deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegen können. Wer dem nichts entgegensetzt, zahlt womöglich Steuern auf einen Wert, den das Haus am Markt nie erzielen würde.
Wenn am Ende der Verkauf die beste Lösung ist, etwa weil keiner der Erben das Haus übernehmen möchte, begleite ich den gesamten Prozess neutral und transparent für alle Beteiligten.
Häufige Fragen zum Übertragen und Vererben
Wie hoch sind die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft?
Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro. Bei Schenkungen leben die Freibeträge alle zehn Jahre neu auf, deshalb lohnt frühes Planen. Die genaue Gestaltung gehört zu Steuerberater und Notar.
Was bringt ein Nießbrauch bei der Schenkung?
Sie behalten lebenslang das Wohn- und Vermietungsrecht und volle Kontrolle, gleichzeitig sinkt der steuerliche Wert der Schenkung um den Wert des Nießbrauchs. Für viele Familien die beste Kombination aus Sicherheit und Steuerersparnis.
Bewertet das Finanzamt meine Immobilie richtig?
Das Finanzamt nutzt standardisierte Verfahren, die vom echten Marktwert abweichen können. Ein niedrigerer tatsächlicher Wert kann nachgewiesen werden. Eine marktnahe Bewertung ist deshalb die Grundlage jeder Übertragungsentscheidung. Dabei helfe ich Ihnen kostenlos.
Sollten wir das geerbte Haus behalten oder verkaufen?
Das hängt von Emotionen, Finanzen und der Einigkeit der Erben ab. Ich rechne Ihnen beide Wege ehrlich durch, vom Vermietungsszenario bis zum Verkaufserlös nach allen Kosten. Für Erbengemeinschaften arbeite ich bewusst neutral für alle Beteiligten.
Ersetzt dieser Ratgeber eine Steuer- oder Rechtsberatung?
Nein. Er gibt Orientierung, die konkrete Gestaltung gehört zu Steuerberater, Fachanwalt und Notar. Ich vernetze Sie gern mit erfahrenen Spezialisten aus meinem Hamburger Netzwerk und liefere die Wertermittlung als Entscheidungsgrundlage.
Lassen Sie uns Ihre Situation kurz einordnen.
Schreiben Sie mir 4 Zeilen: Stadtteil, Objektart, grobe Größe, Zeithorizont. Ich melde mich mit den nächsten sinnvollen Schritten. Unverbindlich. Kein Spam. Kein Druck.


